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Regeln |
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Regeln der Veranstaltung der Lanfreaks Duisburg
§1: Allgemeine Bestimmungen
a) Die Veranstaltung der LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
b) Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
§2: Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung
a) Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 16 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Vollmacht zur übernahme der Aufsichtspflicht ihrer Erziehungsberechtigten, welche in der Rubrik Downloads zu finden ist.
b) Jeder Teilnehmer muss sich am Einlass zur Veranstaltung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis ausweisen und sein Alter belegen. Andere Ausweise (Ausnahme Führerschein), wie zum Beispiel Schülerausweis usw., welche nicht fälschungssicher sind, werden nicht akzeptiert.
d) Jeder Teilnehmer (Vorkasse) hat den nötigen, bekanntgegebenen Teilnahmebeitrag geleistet und kann dies auch notfalls bestätigen.
e) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware ggf. weiter zur Teilnahme nötig ist.
f) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
g) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
h) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese hiermit.
§3: Anmeldeverfahren
a) Jeder hat sich über das Anmeldeformular auf unserer Website anzumelden. Dabei hat er die Wahl zwischen zwei Zahlungsmethoden: Vorkasse (Überweisung) oder Abendkasse (Barzahlung).
b) Nach Erhalt der Anmeldung erstellen die Organisatoren der LAN-Party eine persönliche Anmeldebestätigung für den Teilnehmer, in der er alle wichtigen Informationen zur LAN-Party, z.B. die Bankverbindung für Vorkasse findet. Der Teilnehmer verpflichtet sich die Daten zu überprüfen und bei Fehlern die Organisatoren zu informieren. Des Weiteren ist ein Ausdruck der Anmeldebestätigung beim Eintreffen der Veranstaltung vorzulegen.
c) Sollte ein Teilnehmer seine Teilnahmekosten bis zum Ende der auf der Website angegebenen Frist, i.d. Regel 3 Werktage nach Schluss der Anmeldephase für Vorkasse, nicht überwiesen haben, so wird dies als Absage gewertet und die Anmeldung verliert ihre Gültigkeit. Dasselbe gilt, wenn nur ein Teilbetrag der Teilnahmekosten überwiesen wurde.
d) Teilnehmer, die per Abendkasse bezahlen müssen ihre Teilnahmekosten beim Eintreffen vor Ort entrichten. Sollten die angefallenen Kosten nicht bezahlt werden, so wird der Zutritt zur LAN verwehrt.
e) Gezahlte Teilnahmegebühren, sowohl Vor- als auch Abendkasse, werden in keinem Fall zurückerstattet, ausgenommen eine Veranstaltung sollte abgesagt werden.
§4: Bestimmungen während der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichten sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschließen.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu setzen. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die
Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung
noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
d) Während der Veranstaltung gilt ein eingeschränktes Alkohol- sowie Rauchverbot.
Alkohol:
- Der Konsum von Alkoholischen Getränken ist nur von den an der Bar angebotenen Getränken gestattet.
Rauchen:
- In den Räumen der Veranstaltung gilt das absolute Rauchverbot. Nur in deutlich gekennzeichneten Bereichen ist das Rauchen gestattet.
e) Stark alkoholisierten Gästen wird die Teilnahme an der LAN nicht gestattet. Sollte festgestellt werden, dass ein
Teilnehmer während der LAN betrunken ist, so wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Wir veranstalten eine LAN-Party und sehen den übermäßigen Konsum von Alkohol nicht notwendig.
g) Der Betrieb von Lautsprechern, Subwoovern, Wasserkochern, Mikrowellen, Flutlichtstrahlern, Haartrockner, Öfen jeglicher Art sowie andere elektrischen Geräten mit ungewöhnlich hohem Stromverbrauch ist generell verboten.
h) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks.
i) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich.
j) Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer einen Platz mit Tisch, Stuhl, Strom und einem Port im Netzwerk zur Verfügung.
§5: Bestimmung zum Abschluss der Veranstaltung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich seine persönlichen Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen).
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
§6: Sonstiges
a) Das Kopieren von Daten über das Netzwerk geschieht auf eigene Gefahr.
b) Unbefugten Personen ist der Aufenthalt in den Veranstaltungsräumen verboten, dies gilt ins besondere für alle Aktiven, Inaktiven und ehemaligen Mitglieder des Kellarindaclans. Eine Befugnis für den Aufenthalt kann nur durch den Veranstalter gegeben werden.
§7: Cheats/Cheating
a) Auf der LAN-Party sind grundsätzlich alle Arten von Multiplayer Cheats verboten! Als Cheats gelten externe Programme sowie Treiber die das jeweilige Spiel verändern (Wallhacks etc.), sowie Änderungen am Spiel selber, die dem Spieler einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Spielern verschaffen. In gewissem Maße ist die Veränderung des Spieles (vor allem zum Zweck der Geschwindigkeitssteigerung) mit Hilfe der spieleigenen Config-Dateien gestattet. Wenn der Leitung bekannt wird, dass ein Team/Spieler sich durch illegale Cheats einen Vorteil verschafft (hat) behalten wir uns vor, das volle Spektrum der Strafen (bis zum Ausschluss von der Veranstaltung) auszunutzen.
§8: Haftungsausschluss
a) Der Veranstalter kann bei Sach-und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Er ist außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht, oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, durch Blitzschlag oder Überspannung, etc. entstehen. Der Veranstalter haftet auch nicht für durch Dritte bereitgestellte Technik.
b) Alle Schäden sind unverzüglich und umgehend bei den Organisatoren zu melden.
§9: Werbung
a) Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form für politische oder gewerbliche Verein zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. |
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| Besetzt: 0 |
Reserviert: 0 |
Frei: 42 |
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Heute: 18 Gestern: 14 Gesamt: 13307 |
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